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Klage der Pharmazeutischen und Kosmetischen Industrie gegen Kommunalabwasserrichtlinie vor dem Gericht der Europäischen Union

by Redaktion

„Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versucht in Brüssel aktuell die Pharma- und Kosmetikbranche die erst Anfang des Jahres in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Herstellerverantwortung zu Fall zu bringen. Nach ihrem Willen sollen die Kosten für den Ausbau der 4. Reinigungsstufe allein die Gebührenzahler tragen.  Dem stellen wir uns vehement entgegen. Durch den Streitbeitritt stellen wir sicher, dass die Belange der Wasserwirtschaft, der Bürger und mittelständischen Wirtschaft nicht unter die Räder kommen.“, erläutert Karsten Specht, VKU-Vizepräsident.

Aktuell sind insgesamt 16 Verfahren anhängig, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst wurden – unter anderem unter Beteiligung von EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) und Cosmetics Europe. „Die Hersteller dürfen nicht aus der Verantwortung für die von ihnen produzierten Spurenstoffe entlassen werden“, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Und weiter: „Ein fundierter Streitbeitritt ist essenziell, um die Belange der Daseinsvorsorge im europäischen Rechtsrahmen sichtbar zu machen und effektiv zu verteidigen. Der BDEW wird sich entschlossen für eine sachgerechte Berücksichtigung der Perspektive der Wasserwirtschaft einsetzen.“


Über den Verband kommunaler Unternehmen e.V.

Text: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

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