Die Autobahn GmbH hat am 14.09.2024 die Unterlagen für die Ausschreibung von Bau und Betrieb von Schnellladestandorten für E-LKW entlang der Bundesautobahnen zur Umsetzung der Maßnahme 62 des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung veröffentlicht. Diese war ursprünglich für Q3/2023 vorgesehen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Es ist gut, dass die Ausschreibungen nun gestartet sind. Aus Sicht der Branche enthalten diese jedoch zu viele detaillierte Vorgaben, die aufgrund einer unzureichenden Branchenkonsultation an der Praxis vorbei entwickelt wurden. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Ausschreibung für die LKW-Ladestandorte ähnlich langwierig wird wie der Ausschreibungsprozess für die e-Pkw im Deutschlandnetz. Um den Ausbau der Lkw-Ladeinfrastruktur zu unterstützen, wäre es sinnvoller gewesen, die Flächenbewirtschaftung für die Bundesflächen auszuschreiben. Das würde angesichts der Erfahrung mit dem Deutschlandnetz Zeit und Bundesmittel sparen. Über die Flächennutzungsverträge würde der Bund sogar Einnahmen erzielen können und gleichzeitig den flexiblen Entdeckungswettbewerb um die besten E-LKW-Ladedienstleistungen stärken. Um den Ausbau der E-LKW-Ladeinfrastruktur zu unterstützen, könnte die Bundesregierung wettbewerbsneutral einen Teil der Kosten der erforderlichen Netzanschlüsse für alle E-LKW-Ladestandorte übernehmen, anstatt nur für Standorte an den Bundesautobahnen.
Die Unternehmen haben in den letzten Jahren im E-PKW-Bereich gezeigt, dass sie kundeorientiert Standorte entwickeln und bedarfsgerecht Ladeinfrastruktur aufbauen. Sie sollten nicht durch staatliche Programme, die ohne ernstzunehmende Einbindung der Branche entwickelt werden, ausgebremst werden. Der Ausbau des Ladeangebotes muss im Wettbewerb erfolgen. Nur so können die Kundenbedarfe gedeckt und ein nachhaltiger volks- und betriebswirtschaftlicher Ausbau gewährleistet werden.“
Text: BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.