Hohes Entlastungspotenzial für Wirtschaft und Verwaltung durch behördenübergreifende Wirtschaftsnummer
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat den gesetzlichen Auftrag zum Aufbau eines Registers über Unternehmensbasisdaten erhalten. Das am 15. Juli 2021 in Kraft getretene Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) soll Unternehmen und Verwaltung deutlich entlasten. Durch die Einführung einer bundeseinheitlichen und behördenübergreifenden Identifikationsnummer müssen Unternehmen ihre Stammdaten künftig nur noch einmal gegenüber der Verwaltung angeben („Once-Only“-Prinzip). Das Register wird am Standort Bonn aufgebaut. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, begrüßt das Gesetz: „Das Entlastungspotenzial für alle, die mit Unternehmensdaten arbeiten, ist enorm. Deshalb werden wir alles dafür tun, dass wir ab 2023 mit der Befüllung des Registers beginnen können.“
Im Basisregister werden zukünftig Stammdaten wie Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig sowie Identifikatoren aller in der deutschen Verwaltung geführten Unternehmen zusammengeführt, qualitätsgesichert und zentral vorgehalten. Dabei bestehen hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, die beim Aufbau und Betrieb des Registers stets berücksichtigt werden müssen. Jedes Unternehmen bekommt eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer, mit der weitere Verwaltungsregister auf diese Unternehmensdaten zugreifen können. Angebundene Register werden direkt über neue Unternehmen und Änderungen an den Stammdaten bestehender Unternehmen informiert.
Text: Statistisches Bundesamt (Destatis)