Kabinett erleichtert Direktaufträge an Startups und Beschaffungen für
Sicherheitsbehörden
Die Bundesregierung hat heute drei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die öffentliche Beschaffung weiter vereinfachen und innovativer ausrichten. Die Verwaltungsvorschriften, die für Beschaffungen auf Bundesebene gelten, treten zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die öffentliche Beschaffung soll schneller, einfacher und digitaler werden. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen auf den Weg gebracht, insbesondere das Vergabebeschleunigungsgesetz mit einer jährlichen Entlastungswirkung von knapp 380 Millionen Euro. Die Bundeswehrbeschaffung wurde bereits im Jahr 2025 unter anderem mit dem Bundeswehr- Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz deutlich vereinfacht.
Im Einzelnen:
- Startups sollen häufiger öffentliche Aufträge erhalten können:
Davon profitieren beide Seiten: Startups bekommen mit der öffentlichen Hand einen starken Kunden. Das ist wichtig für das Wachstum und die Skalierung des Unternehmens. Der Staat kauft maßgeschneiderte Innovationen und sorgt für eine zukunftsgerichtete und innovative Verwaltung. So wird auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft gestärkt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erleichtert deshalb mit zwei Maßnahmen die Vergabe öffentlicher Aufträge an Startups und erhöht ihre Chancen auf öffentliche Aufträge. Erstens wird die im Koalitionsvertrag verankerte Sonderwertgrenze für Startups in Höhe von 100.000 Euro eingeführt. Damit können Direktaufträge einfacher und schneller an Startups in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung vergeben werden. Zweitens wird darüber hinaus eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen ermöglicht, wenn sich das Startup in den ersten acht Jahren nach Gründung befindet. Damit kann das Startup direkt angesprochen und bilateral verhandelt werden. Diese Ausnahme gilt bis zu den EU-Schwellenwerten im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen.
Erleichterungen im Vergaberecht sollen auch Teil der Startup- und Scaleup-Strategie sein, die derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird. - Einfache und bürokratiearme Vergabeverfahren sollen zum Regelfall werden.
Die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist das einfachste und bürokratieärmste Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich. Der Auftraggeber muss lediglich mindestens drei Angebote einholen und kann mit den Bietern frei verhandeln. Deshalb vereinfacht das BMWE die Nutzung dieser Verfahrensart, die nunmehr bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro voraussetzungslos genutzt werden kann. - Sicherheitsbehörden sollen einfacher und schneller beschaffen können.
Angesichts der fortdauernden geo- und sicherheitspolitischen Lage müssen auch Sicherheitsbehörden wie etwa der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei oder das Technische Hilfswerk ihre Beschaffungen schneller und einfacher durchführen können. Die bereits 2025 beschlossenen Entlastungen für die Bundeswehr im Unterschwellenbereich werden deshalb inhaltsgleich auf Sicherheitsbehörden im Bereich der zivilen Sicherheit, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder der Nachrichtendienste übertragen. Zu den Maßnahmen gehört insbesondere eine Anhebung der Direktauftragswertgrenze bis zum EU-Schwellenwert im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen greift eine neue Direktauftragswertgrenze von einer Million Euro.
Das BMWE arbeitet auch darüber hinaus weiter mit Hochdruck daran, die öffentliche Beschaffung zu beschleunigen und das Vergaberecht noch weiter zu vereinfachen. Dazu gehört insbesondere die Reform der Unterschwellenvergabeordnung. Das BMWE wird hierzu einen Entwurf vorlegen.
Zudem setzt sich das BMWE auf europäischer Ebene deutlich für ein einfaches und unbürokratisches EU-Vergaberecht ein. Dies gilt vornehmlich für die anstehende Reform der EU-Vergaberichtlinien.
Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
