Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB, Yasmin Fahimi, haben sich für eine Weiterentwicklung des deutschen Lieferkettengesetzes ausgesprochen, die dessen Stärken erhält und es zugleich verständlicher und praktikabler macht. Das machten die beiden bei einem Treffen von Konzernbetriebsräten im Bundesentwicklungsministerium (BMZ) deutlich. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit Anfang 2023. Nach der Annahme der EU-Lieferkettenrichtlinie im Juli dieses Jahres steht nun deren Übertragung in nationales Recht an.
Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Das Lieferkettengesetz wirkt. Gewerkschaften in den Produktionsländern sagen mir, dass sie zum ersten Mal Gehör finden in ihren Unternehmen, wenn sie für bessere Arbeitsbedingungen eintreten. Diese Wirksamkeit muss erhalten werden, wenn das deutsche Recht jetzt an die neuen europaweiten Regeln angepasst wird. Auch die Wettbewerbsvorteile für die deutschen Unternehmen gilt es zu erhalten. Denn wer mit dem deutschen Gesetz Erfahrung sammeln konnte im Management fairer und stabiler Lieferketten, ist bereits gut vorbereitet auf die neuen Anforderungen der Europäischen Union.“
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi: „In immer mehr Produktionsländern gibt es unternehmensinterne Beschwerdemechanismen, an denen Betriebsrät*innen und Gewerkschaftsvertreter*innen beteiligt sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Internationale Solidarität und klare rechtliche Rahmenbedingungen, wie sie das deutsche Lieferkettengesetz bietet, leisten einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Rechte von Beschäftigten. Damit das so bleibt, fordern wir eine europarechtskonforme Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes.“
Das Lieferkettengesetz und die EU-Lieferkettenrichtlinie sind Meilensteine für faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in der globalen Produktion. Das deutsche Lieferkettengesetz hat Menschenrechte zu einem Vorstandsthema gemacht. Gewerkschaften aus Produktionsländern, unter anderem im Globalen Süden, erhalten erstmals Gehör für die Anliegen der Arbeiter*innen bei Unternehmen, die für den deutschen Markt produzieren. Gewerkschaften in Deutschland und vor Ort sind dabei eine tragende Säule und auch Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten und der Umsetzung in konkrete Unternehmenspraxis.
BMZ und DGB fordern nun einen effektiven Zugang zu Recht für Betroffene, damit die im Europarecht vorgesehene neue zivilrechtliche Haftung auch wirken kann. Zudem müssten Befugnisse und Möglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Kontrollbehörde erhalten bleiben. Ein Aussetzen des deutschen Gesetzes im Übergang zu den neuen europaweiten Regeln sei keine gute Option. Dies würde die Unternehmen im Wettbewerb schwächen, die das Gesetz bereits erfolgreich umsetzen und Planungssicherheit brauchen.
Mit der Übertragung der EU-Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht besteht nun zudem die Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen und zu präzisieren, so dass die Umsetzung noch effizienter gelingen kann. Denn manche Klagen von Unternehmen und Verbänden sind die Folgen von Fehlinterpretationen und unnötiger Übererfüllung.
Deutsche Unternehmen sollen nicht jedes Risiko adressieren, sondern nur die, auf die sie auch einen konkreten Einfluss haben. Das BMZ wird die Aufklärung darüber weiterhin über den Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) unterstützen. Zudem hat die Bundesregierung die Berichtspflichten nach dem Lieferkettengesetz vereinfacht und will künftig ein Wahlrecht ermöglichen, ob Unternehmen gemäß den Regelungen des Lieferkettengesetzes oder der europaweiten Nachhaltigkeitsberichterstattung berichten. Auch das wird für Entlastung sorgen.
Gemeinsame Presseerklärung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)