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Deutsche Umwelthilfe dringt in München auf wirksame Dieselfahrverbote für die Saubere Luft und prüft gestrigen Stadtrats-Beschluss auf Missbrauchsmöglichkeiten

by Redaktion

Den Beschluss des Münchner Stadtrats zu weiteren Ausnahmen vom kürzlich in Kraft getretenen Dieselfahrverbot kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Seit über zwölf Jahren atmen die Menschen in München die schlechteste Luft Deutschlands ein. Die eingeführten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit illegal hohen Abgasemissionen sollen erreichen, dass die Anwohner entlang der stark befahrenen Innenstadtstraßen endlich saubere Luft einatmen können. Wir haben in den über ein Jahr währenden Vergleichsgesprächen mit der Stadtverwaltung auch Ausnahmeregelungen zugestimmt, die für Schichtarbeiter genutzt werden können. Bisher kennen wir den Stadtrats-Beschluss nicht im Detail, aber es ist mehr als schlechter Stil, am Tag des Inkrafttretens der Fahrverbote einseitig eine wesentliche Änderung der gemeinsam getroffenen Vereinbarung vorzunehmen. Wir haben die Stadt aufgefordert, uns die Inhalte und geplante Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Verfügung zu stellen, die Gegenstand des neuen Stadtrats-Beschlusses ist. Nicht akzeptabel für uns wäre eine Regelung, die einen Missbrauch erleichtert und die Kontrollierbarkeit der Dieselfahrverbote erschwert. Für uns ist unverzichtbar, dass Ziel und Inhalt des Vergleichs zwischen uns, VCD und der Stadt München, dass der seit zwölf Jahren überschrittene Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid endlich eingehalten wird. Wir werden nun genau prüfen, ob mit dem Beschluss des Münchner Stadtrats diese Einhaltung gefährdet ist und wie die Stadt einen Missbrauch der pauschalen Ausnahmen ausschließen möchte. Für uns stehen die unter der giftigen Luft leidenden Menschen im Vordergrund, für sie haben wir diesen Vergleich mit der Stadt geschlossen.“

Hintergrund:

In den gerichtlichen Verfahren für Saubere Luft haben sich der Ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 6. Oktober 2022 nach über einem Jahr Verhandlungen auf einen Vergleich geeinigt. Nachdem die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28. Dezember 2022 für erledigt erklärt.

Neben den vielfältigen Bemühungen der Stadt zur Verbesserung des Bus- und Bahn-Angebots sowie der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr werden auf Grundlage des Vergleichs nun großräumig Dieselfahrverbote eingeführt, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies ist laut Gutachten im Auftrag der Stadt München im Vergleich mit 15 weiteren Maßnahmenpaketen die einzige Maßnahme, mit der die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid gelingen kann. Zum 1. Februar 2023 wird die bestehende Umweltzone auf den Mittleren Ring ausgeweitet und durch ein Fahrverbot für Fahrzeuge bis einschließlich Diesel Euro 4/IV verschärft. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das Fahrverbot auch für Euro 5/V Diesel. Dabei werden anfangs Ausnahmen für den Lieferverkehr, Handwerksbetriebe sowie Anwohnerinnen und Anwohner zugelassen. Ab dem 1. April 2024 müssen diese Ausnahmen einzeln beantragt werden.

Text: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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