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BVMed: AOP-Ausweitung und Hybrid-DRGs „in einer konsistenten Reform umsetzen“

by Redaktion

Die Beratungen über die Ausweitung des Katalogs zum Ambulanten Operieren (AOP-Katalog) und die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Hybrid-DRGs müssen zusammen gedacht werden. Das fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einem Positionspapier zum „Ambulanten Operieren – AOP und Hybrid-DRGs“. „Die Erweiterung des AOP-Katalogs und die geplanten Hybrid-DRGs müssen in einer konsistenten Reform umgesetzt werden, um Planungssicherheit zu erreichen und Fehlsteuerung zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Nach Ansicht des BVMed muss die Erstattung ambulanter Operationen neukalkuliert werden. „Dabei muss die Deckung der Sachkosten gewährleistet sein, um etwa eine Risikoselektion zu Lasten der Krankenhäuser zu vermeiden“, so die BVMed-Forderung. Außerdem müsse die für die Erbringung ambulanter Leistungen notwendige bauliche und technische Infrastruktur mit zusätzlichen Investitionsmitteln aufgebaut werden.

Zum Hintergrund: Die Vertragsparteien auf Bundesebene beraten derzeit über die Umsetzung des §115b SGB V (Ambulantes Operieren), der den AOP-Katalog ausweiten soll und eine sektorengleiche Vergütung ausgehend vom Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorsieht. Die Vergütung für Vertragsärzt:innen und Krankenhäuser sollte einheitlich und unter besonderer Berücksichtigung der Sachkosten vereinbart werden. Die Umsetzungsfrist dafür ist bereits im Januar 2022 abgelaufen.

Die BVMed-Expert:innen schlagen daher gesetzliche Anpassungen in folgenden neun Bereichen vor:

  1. Ersatzvornahme und Befristung durch das BMG;
  2. Prozeduren-Katalog und sachgerechte Vergütung zeitgleich sicherstellen;
  3. Sachgerechte Kalkulation und Abbildung der Sachkosten;
  4. Zeitnahe Umsetzung der Hybrid-DRGs;
  5. Schweregrad sowohl im AOP als auch Hybrid DRG System berücksichtigen;
  6. Zeitgleiche DRG-Neukalkulation gesetzlich verankern;
  7. Investitionsmittel für AOP-Leistungen erweitern und aufstocken;
  8. Wissenschaftlich-medizinischer und medizintechnischer Sachverstand im Weiterentwicklungsprozess der AOP und Hybrid-DRGs berücksichtigen;
  9. Rechtssicherheit bei Überleitung von stationären in AOP-Leistungen für Leistungserbringer herstellen.

Das ausführliche BVMed-Papier kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Text: BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.

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