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April 2021: 9,0 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im April 2020

by Redaktion

Im April 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 333 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 9,0 % weniger als im April 2020. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelte sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. 

Wiedereinsetzen der Insolvenzantragspflicht wirkt sich im April noch nicht auf die Ergebnisse aus

Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für den April 2021. Ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht im April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April 2021 im Baugewerbe mit 215 Fällen (April 2020: 249, -13,7 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 195 Verfahren (April 2020: 231, -15,6 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden im April 2021 142 Insolvenzen gemeldet (April 2020: 145, -2,1 %). 

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2021 auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im April 2020 hatten sie bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.  

Verbraucherinsolvenzen im April 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat fast verdoppelt

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im April 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat erneut stark angestiegen. 6 438 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren fast doppelt so viele wie im April 2020 (+96,1 %). Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Text: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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