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Özdemir: „Ein Haushalt, der Landwirte entlastet und Planungssicherheit bietet“

by Redaktion
  • Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf zukünftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie lebendige und attraktive ländliche Räume. Durch Gelder aus diesem Programm werden unter anderem Jugendzentren und Vereinsheime unterstützt, Dorfkerne attraktiv gestaltet, der Hochwasserschutz ausgebaut und Anbaumethoden mit Zukunftsperspektive finanziert für eine zukunftssichere und nachhaltige Landwirtschaft. Angesichts der zahlreichen Herausforderungen in diesen Bereichen hat das BMEL daher von Anfang der Haushaltsverhandlungen an darauf gedrängt, die finanzielle Ausstattung der GAK auch 2025 auf dem Niveau des Vorjahres fortzuschreiben. Mit Erfolg: Erneut sind hierfür 907 Millionen Euro vorgesehen. Die GAK- Programme zum Waldumbau sollen auch zukünftig aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz gefördert werden.
  • Mit rund 4,1 Milliarden Euro ist mehr als die Hälfte des Haushalts des BMEL durch Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik eingeplant. Auch der BMEL-Zuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung wirdauf gleicher Höhe fortgeschrieben: Wie gehabt stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung, um die Landwirtinnen und Landwirte bei ihren Beiträgen zu entlasten.
  • Die Mittel für das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung bleiben auf dem hohen Niveau erhalten und wachsen wie geplant auf. Im kommenden Jahr werden dafür insgesamt 200 Millionen Euro bereitstehen (2024: 150 Millionen Euro). Mit dem Bundesprogramm unterstützt das BMEL die von Strukturbrüchen besonders betroffenen schweinehaltenden Betriebe auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und artgerechteren Tierhaltung mit langfristiger Perspektive und sorgt so dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft gutes Fleisch aus Deutschland genießen können.
  • Im Bereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz konnten nicht nur Kürzungen abgewendet, sondern sogar ein kleines Plus von rund sechs Millionen Euro für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) erzielt werden. Ersteres trägt mit seiner wissenschaftlichen Arbeit maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden und hilft damit, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Letzteres koordiniert unter anderem Programme zur Kontrolle von Lebensmitteln und Pflanzenschutzmitteln. Auch werden die Ausgaben für die Ernährungsstrategie auf dem Niveau des Vorjahres fortgesetzt.
  • Wie gehabt fortgesetzt werden kann das Bundesprogramm Ökologischer Landbau, für das weiterhin 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Es soll die Rahmenbedingungen für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe und Unternehmen verbessern und die Voraussetzungen für eine gleichgewichtige Entwicklung von Angebot und Nachfrage ermöglichen.
  • Die Investitionen für die Eiweißpflanzenstrategie bleiben mit acht Millionen Euro stabil. Der verstärkte Einsatz von Leguminosen ist von essentieller Bedeutung für die Landwirtschaft und Ernährung und trägt zum Klimaschutz bei. Zudem wird das Chancenprogramm Höfe mit zehn Millionen Euro fortgeschrieben.

Text: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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