Bereits Anfang dieses Jahres wurde auf Initiative der EU der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft herabgesetzt, und zwar von 35 mg/m3 auf nunmehr 23 mg/m3. Das sind 20 ppm. Zur Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf daher die durchschnittliche Konzentration in einer Arbeitsschicht diesen Wert nicht überschreiten.
In diesem Konzentrationsbereich kommt es noch nicht zu akuten Vergiftungen. Der Grenzwert gilt für alle Branchen. Eine besondere Brisanz hat er für Shisha-Bars, denn die glühende Kohle setzt dort viel CO frei. So viel sogar, dass zur Einhaltung des Grenzwertes pro betriebener Wasserpfeife nunmehr 200 anstelle von bisher 130 Kubikmeter Frischluft pro Stunde in den Gastraum zugeführt werden müssen – für viele Shisha-Bars ein Ding der Unmöglichkeit.
Viele Shisha-Bars betroffen, neue Info auch auf Türkisch und Arabisch erhältlich
Zur Minimierung von Gefahren gilt der Grundsatz: So wenig Kohle wie möglich verwenden. Ohne den Verlust an Rauchgenuss gibt als Alternative elektrisch betriebene Heizköpfe oder geprüfte Katalysatoren. Die elektrische Variante vermeidet das giftige CO vollständig. Das gilt sogar für den Primärstrom, den Rauchende direkt inhalieren. Katalysatoren reduzieren die CO-Freisetzung nur im Raum, aber immerhin um 80 bis 90 Prozent.
Eine weitere Möglichkeit: Shisha-Kaminaufsätze für nur ein Kohlenstück („One Cube“). Damit wird die giftige CO-Freisetzung in den Raum um ca. zwei Drittel gemindert. Die beiden erstgenannten Maßnahmen erlauben Shisha-Genuss ohne besonders hohe Anforderungen an die Lüftung des Gastraums. Hier genügt schon eine gewöhnliche Gaststättenlüftung. Ansonsten müssen alle Räume Ihrer Shisha-Bar sehr gut belüftet sein, damit das entstehende Kohlenmonoxid entweichen kann.
Text: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)