Mit der am 10.03.2021 in Kraft getretenen Transparenzverordnung hat die EU einen neuen Oberbegriff eingeführt: Den „Finanzberater“ bzw. die „Finanzberaterin“. Darunter fallen (vereinfacht dargestellt): VersicherungsvermittlerInnen, Versicherungsunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen – FinanzanlagenvermittlerInnen werden nach Auffassung des AfW perspektivisch zu dieser Gruppe hinzukommen.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat Anfang Mai 2021 seine Mitglieder befragt, wie sie zu diesem neuen Begriff stehen. Dabei wurde betont, dass die bereits geltenden Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „VersicherungsmaklerIn“ weiterhin gültig sind und beibehalten werden können.
Knapp zwei Drittel der AfW-Mitglieder können sich vorstellen zukünftig die Bezeichnung FinanzberaterIn zu nutzen, ca. 21% lehnen dies ab, ca. 14% haben dazu keine Meinung. Unter den AfW-Mitgliedern sehen 33% in diesem neuen Oberbegriff eine Aufwertung der eigenen Tätigkeit, knapp 15% empfindet ihn hingegen als Abwertung und knapp die Hälfte erwartet eine neutrale Auswirkung auf die eigene Tätigkeit.
„An der neuen Bezeichnung FinanzberaterIn begrüßen wir, dass die Beratung betont und nun in die Berufsbezeichnung aufgenommen werden kann. Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, beschreibt AfW Vorstand Frank Rottenbacher die Sichtweise des Verbands.
An der Online-Umfrage haben in der Zeit vom 03.05. bis 05.05.2021 insgesamt 316 AfW-Mitglieder teilgenommen. Sie ist nun auch für Nicht-Mitglieder unter diesem LINK zu erreichen. „Alle Vermittlerinnen und Vermittler sind herzlich eingeladen, ebenfalls Ihre Meinung zu diesem neuen Oberbegriff abzugeben“ fordert Rottenbacher die Branche zur Teilnahme auf.
Text: Der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW)