Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, Ladesäulen vor der Filialtür und LED-Beleuchtung im Geschäft. Mit nachhaltigen Ladenkonzepten können Handelsbetriebe einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Bei der Umsetzung stoßen viele Händlerinnen und Händler allerdings auf bürokratische Hürden, die der künftige Bundestag ausräumen muss. Der Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit darf nicht an komplexen und unnötigen Regelungen scheitern.
Derzeit muss selbst erzeugter Strom von derselben juristischen Person auch verbraucht werden, es ist also eine zwingende Personenidentität notwendig. Sind Stromerzeuger und Stromverbraucher nicht personenidentisch, werden Händlerinnen und Händler als Elektrizitätsversorger behandelt. Hiermit ist ein erheblicher Aufwand hinsichtlich Meldepflichten und Abrechnungen verbunden, der für Handelsunternehmen neben ihrem Kerngeschäft kaum realisierbar ist. Auch die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms in das Netz ist für viele Handelsbetriebe keine sinnvolle Lösung, da der Strom dadurch rechtlich seine grüne Eigenschaft verliert. Ein Einsatz in der Ladesäule oder zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks des Geschäfts ist somit nicht mehr möglich. Daher bedarf es einer Reform des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems auf Strom.
Der künftige Bundestag muss sich dafür einsetzen, praxisnahe Wege zur CO2-Vermeidung in den Fokus zu rücken. Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, sind jedoch zunächst bürokratische Hindernisse abzubauen. Der Einzelhandel setzt schon heute ein Zeichen für den Klimaschutz, etwa mit mehr als zwei Millionen Quadratmetern Photovoltaikfläche auf Handelsgebäuden und der Klimaschutzoffensive des Handels. Jetzt ist es an der Zeit, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Es ist Zeit zum Handeln!
Text: Handelsverband Deutschland – HDE e.V.