Anlässlich des Beschlusses eines Entschließungsantrages zur Zukunft der Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Bundeskabinett am Dienstag, 27. April 2021, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren Energien ist richtig und entspricht dem europäisch gesetzten Ziel, den CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu reduzieren. Das darf aber nicht zu neuen und zusätzlichen Belastungen für unsere Betriebe führen. Das energiepolitische Zieldreieck aus Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung darf nicht zu Ungunsten der Bezahlbarkeit aus dem Gleichgewicht geraten.
Strompreise insgesamt senken
Daher müssen die Einnahmen aus dem CO2-Preis zunächst einmal die Kosten der besonderen Ausgleichsregelung decken, um den Strompreis zu senken. Letztlich müssen wir aber dahinkommen, die EEG-Umlage vollständig aus den CO2-Preiseinnahmen zu finanzieren. Zwar ist es auf der einen Seite erfreulich, dass ab 2023 die EEG-Umlage mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung um 1,5 Cent gesenkt werden soll, jedoch ist zu befürchten, dass die Senkung durch steigende Netzentgelte ausgeglichen werden und bei den Betrieben letztlich keine Strompreissenkung ankommt.
Mit Blick auf die Belastungen unserer Betriebe durch hohe Energie- und Strompreise ist die Politik daher aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Strompreis insgesamt gesenkt und kleine und mittelständische Handwerksbetriebe wie auch ihre Kunden spürbar entlastet werden. In der nächsten Legislaturperiode muss eine grundsätzliche Reform der Strompreisbestandteile angegangen werden. Eine solche Reform muss die Stromkunden tatsächlich entlasten und Lenkungseffekte für die Dekarbonisierung der Wirtschaft in einer wirksamen, aber für den Mittelstand gleichwohl tragbaren Weise gestalten.“
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Text: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)