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Kreislaufwirtschaft handwerksgerecht ausgestalten

by Redaktion

Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 neue abfallrechtliche Vorschriften beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die neu beschlossenen abfallrechtlichen Vorschriften sind leider nicht so ausgestaltet, dass Handwerksbetriebe sie schultern können. Damit wird eine Chance vertan, das tiefe Erfahrungswissen des Handwerks zur Nachhaltigkeit sowie seine Kompetenzen und Fähigkeiten zu nutzen, um eine ökologisch effektive wie auch ökonomisch effiziente Kreislaufwirtschaft auf den Weg zu bringen und zu realisieren.

So wird eine deutliche Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Kunststoffgetränkeverpackungen und Dosen für kleine und mittlere Betriebe wie z. B. Bäckereien und Konditoreien logistisch und finanziell schwierig, wenn überhaupt umsetzbar sein. Müssen in der Folge Getränke aus dem Verkaufsangebot genommen werden, führt dies zu erheblichen Umsatzeinbußen. Die vorgesehene verpflichtende Einführung von Mehrwegalternativen für bestimmte Einwegkunststoffverpackungen zu identischen Abgabepreisen ist für diese Betriebe eine weitere substanzielle Belastung. Die hierfür vorgesehene Realisierungsfrist bis zum 1. Januar 2023 ist zudem viel zu kurz bemessen.“

Text: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

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