Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses zum Verlustrücktrag erklärt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer:
„Vordergründig ist es zunächst eine gute Nachricht, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, den steuerlichen Verlustrücktrag zu verdoppeln. Allerdings ist der Beschluss nur halbherzig und angesichts der riesigen unverschuldeten Liquiditätsprobleme unserer Betriebe in keiner Weise weitreichend genug.
In der jetzt beschlossenen Form kann das allenfalls marginal dazu beitragen, die in dieser Krisenlage notwendige Liquidität für unsere Betriebe zu schaffen. Es wurde nur der Betrag des Verlustrücktrags temporär erhöht, aber leider nicht der Rücktragszeitraum verlängert – das geht an den Bedürfnissen des Mittelstands vorbei. Die Koalition hat eine Chance vertan, Betrieben ganz einfach und zielgenau zu helfen, indem die Verlustverrechnung auf zwei bis drei Jahre ausgeweitet wird. Gerade die aktuellen Lockdown-Maßnahmen führen dazu, dass viele Betriebe weiter Verluste machen: Es besteht also echter Bedarf, das weiter zu verbessern.
Zeitraum für Verlustverrechnung verlängern
Der Vorschlag des Handwerks ist schon seit Längerem, den Zeitraum für die Verlustverrechnung auf mindestens zwei, besser drei Jahre zu verlängern. Das wäre sehr zielgenau, weil es nur die Unternehmen entlasten würde, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten und ihre Gewinne in Deutschland versteuert haben. Darüber hinaus würden die Maßnahmen den Fiskus wenig Geld kosten. Eine Ausweitung des Verlustrücktrags würde die Steuereinnahmen zwar zunächst reduzieren, der ganz überwiegende Teil würde in den Folgejahren aber wieder in die Kassen über die Steuerzahlungen unserer Betriebe zurückfließen. Der Rücktrag wäre in der momentanen Lage im Grunde eine vorübergehende Überlassung von Kapital bei unseren Betrieben. Da sich der deutsche Staat derzeit zu Negativzinsen verschulden kann, werden die öffentlichen Kassen kaum belastet. Die Wirkung für die Betriebe jedoch wäre spürbar, weil bei ihnen so schnell Liquidität zufließen würde. Damit ließen sich in der momentan äußerst angespannten Liquiditätslage vieler Betriebe eine Insolvenz durch Überschuldung oder Illiquidität abwenden und so viele Arbeitsplätze und damit verbundene öffentliche Einnahmen retten. Insofern ist es unverständlich und ärgerlich, dass diese Chance erneut nicht in dem Umfang genutzt worden ist, die der aktuellen Pandemielage angemessen gewesen wäre.“
Text: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.