Am 15. Dezember 2020 hat die EU-Kommission das Gesetzespaket Digitale Dienste veröffentlicht, das aus dem Digitalen Dienstleistungsgesetz (Digital Services Act, DSA) und dem Digitalen Marktgesetz (Digital Markets Act, DMA) besteht. Das Paket soll die Regeln für Online-Plattformen modernisieren und den Wettbewerb auf Plattformmärkten wiederherstellen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Der digitale Zugang zum Markt für handwerkliche Dienstleistungen und Produkte wird zunehmend von großen Internet-Konzernen bestimmt. Wenige große Online-Plattformen kontrollieren die immer wichtiger werdenden Plattform-Ökosysteme in der digitalen Wirtschaft. Somit agieren sie als Torwächter, an denen auch für unsere Betriebe kein Weg vorbeiführt.
Das am Dienstag veröffentlichte Paket über Digitale Dienste ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass kleine und mittlere Unternehmen eine faire Chance in der Plattformökonomie haben. Unsere Betriebe brauchen einen fairen Zugang zu Plattformdaten im Geschäftsbereich. Online-Plattformen können sich dank ihrer Doppelrolle als Vermittler und Verkäufer und durch ihren exklusiven Zugang zu Daten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschaffen. Eine Liste, die unfaire Geschäftspraktiken verbietet, z.B. das exklusive Verfügungsrecht über Daten, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Innovationen gefördert werden und Märkte offenbleiben.
Leider ist das neue Instrument zur Marktüberwachung weitaus weniger schlagkräftig als ursprünglich geplant. Fälle von Marktversagen kann man mit seiner Hilfe zwar erkennen, um aber gegen diese vorgehen zu können, reicht das Instrument nicht aus. Umso wichtiger ist es, dass dieser Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsprozess mit den nun vorgestellten Inhalten erhalten bleibt und im Hinblick auf deren rechtliche Durchsetzbarkeit nachgeschärft wird.“
Text: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.