Am Donnerstag, 17.12.2020 hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Mit dem EEG soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Mit der vom Bundestag beschlossenen EEG-Novelle wird lediglich auf Sicht gefahren, aber keine langfristige Planungssicherheit für Betriebe geschaffen. Weil Förderungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zum Ende dieses Jahres auslaufen, waren Anpassungen in einzelnen Bereichen notwendig geworden, um eine Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auch ab dem kommenden Jahr weiter zu gewährleisten. In der Zwischenzeit hat sich die Europäische Union auf ein neues Klimaziel für 2030 festgelegt – auf eine 55-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen – und auf vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Das macht eine grundsätzliche Reform des EEG notwendig. Die soll im kommenden Jahr angepackt und droht damit in den Wahlkampf verschoben zu werden. Betriebe müssen also weiterhin auf Klarheit und langfristige Planungssicherheit warten, die für das Gelingen der Energiewende so dringend erforderlich wären.
Positiv an den kurzfristigen Anpassungen ist, dass PV-Altanlagen zunächst bis 2027 weiter eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes erhalten. Zu begrüßen ist auch, dass PV-Dachanlagen erst ab einer Leistung von 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen müssen, was die für das Handwerk wichtige dezentrale Energiewende stärken wird. Zudem werden PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW in einem Umfang von 30 MWh keine EEG-Umlage bezahlen müssen, womit einer Forderung des Handwerks entsprochen wurde. Zu begrüßen ist ebenfalls, dass PV-Bestandsanlagen mit einer Leistung bis zu 7 kW keine teuren Smart-Meter installieren müssen. Auch der nun endlich gefasste Beschluss, den Mieterstrom von der Gewerbesteuer zu befreien, wird aus Sicht des Handwerks die städtische Energiewende stärken, für die solche Mieterstrommodelle eine besondere Bedeutung haben.
Wichtige weitere Reformschritte werden allerdings in die Zukunft geschoben, da man sich im Kern des EEG, der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, bislang nicht auf ein klima- und energiepolitisch zukunftsfähiges System einigen konnte. So bleibt weiterhin unklar, wann die umlagebasierte EEG-Förderung auslaufen und durch ein CO2-preisbasiertes Förderregime ersetzt wird. Das ist aus Sicht des Handwerks aus zwei Gründen problematisch: Zum einen muss Strom für die Betriebe grundsätzlich bezahlbar bleiben, wofür die EEG-Umlage in jedem Fall erheblich und zügig sinken muss. Zum anderen können wir auch weiterhin nicht nachvollziehen, warum Privathaushalte und der Mittelstand über die EEG-Umlage die Rabatte der Großunternehmen bei der EEG-Umlage finanzieren sollen und damit über Gebühr belastet werden. Diese sogenannte besondere Ausgleichsregelung muss ebenfalls aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Das Handwerk erwartet, dass das EEG einschließlich dessen Förderregime nun zügig weiterentwickelt wird. Notwendig dafür ist eine frühzeitige, aber vor allem ausgewogene Debatte, die unabhängig vom Wahlkampf und ohne Entscheidungsdruck für das kommende Jahr ergebnisoffen im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und der Betriebe geführt wird.“
Text: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.