Der Etat des Bauministeriums wächst auf 10,4 Milliarden Euro an und ist damit einer der zentralen Investitionshaushalte dieser Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat in den letzten Monaten viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren. Neben der Anhebung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau auf die Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro, der Förderung des klimafreundlichen Neubaus und der Wohneigentumsförderung für Familien von über 2 Milliarden Euro, weist der Etat des BMWSB für 2024 drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum aus.
Dazu Klara Geywitz, Bundesbauministerin: „Diese Bundesregierung investiert Milliarden in den bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnungsbau, in lebenswerte Dörfer, Klein- und Großstädte und unterstützt Kommunen bei der energetischen Modernisierung ihrer Infrastruktur und der Sanierung kommunaler Einrichtungen und Parks. Der Etat des Bundesbauministeriums wächst von 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 10,4 Milliarden Euro in diesem Jahr an und ist damit einer der zentralen Investitionshaushalte dieser Bundesregierung. Mit drei neuen Förderprogrammen für neuen Wohnraum stärken wir die Bauwirtschaft, reaktivieren flächensparend Bestandsimmobilien in Stadt und Land und fördern mit einem 1 Milliarden Euro-Förderprogramm niedrigpreisigen Wohnraum. Wir fördern damit sowohl Eigentumserwerb für den Mittelstand als auch Wohnen für Menschen mit kleinem Einkommen.“
Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:
- Der soziale Wohnungsbau läuft erfolgreich und wurde von den Ländern in 2023 sehr gut nachgefragt. Bis 2027 fließen insgesamt rund 45 Milliarden Euro des Bundes und der Länder in den sozialen Wohnungsbau.
- Ein großer Erfolg ist auch das Programm Junges Wohnen, das wir mit 500 Millionen Euro jährlich jetzt fest etablieren. Studierende und Auszubildende kommen so am Ausbildungs- oder Studienort wieder an bezahlbare Wohnungen. Nach aktuellem Stand planen die Länder im Programmjahr 2023 insgesamt rund. 9.000 neue und modernisierte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende.
- Das Programm klimafreundlicher Neubau läuft sehr erfolgreich. In 2023 wurden dafür etwa 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund. 17 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das Programm wird nach Inkrafttreten des Haushalts fortgesetzt.
- Das Programm zur Wohneigentumsförderung (WEF) wird mittlerweile verstärkt nachgefragt. Von den 1.675 Anträgen in 2023 wurden allein 800 im Dezember gestellt. Das Programm konnte kontinuierlich weiterlaufen und wird in 2024 mit 350 Millionen Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.
- Das Programm für genossenschaftliches Wohnen erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit. Nach 6 Millionen Euro in 2022 und 9 Millionen Euro in 2023 wird das Programm in 2024 mit 15 Millionen Euro fortgesetzt.
- Das Programm „Altersgerechter Umbau“ läuft seit Jahren sehr gut. Deshalb wurden die Mittel in 2024 von 75 Millionen Euro vom Parlament auf 150 Millionen Euro erhöht.
- Mit diesem Haushalt gibt es drei neue Programme:
- Jung kauft Alt: Mit diesem Programm werden wir Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung fördern. Neben der energetischen Sanierung wollen wir zugleich Leerstand entgegenwirken. Dafür sind 350 Millionen Euro in 2024 vorgesehen. Start: Sommer 2024.
- Gewerbe zu Wohnen: Auch leerstehendes Gewerbe oder Bürogebäude wollen wir für mehr Wohnraum zugänglich machen. Deshalb unterstützen wir den Erwerb und Umbau und deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro in 2024. Start: Herbst 2024.
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Ein weiteres neues Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment wird als 3. Säule neben dem sozialen Wohnungsbau und der Neubauförderung das BMWSB-Fördersetting ergänzen. Da das Programm kurzfristig wirken soll, ist es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt eine Milliarde Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss. Start: in 2024.
- Die Städtebauförderung wird mit 790 Millionen Euro auf hohem Niveau fortgesetzt. Sie hebelt weitere Investitionen im privaten und öffentlichen Sektor im Verhältnis von rund. 1:7. Damit wird vor allem auch das lokale Handwerk unterstützt. Mehr als die Hälfte der Städtebaufördermittel fließen in ländliche Räume. Die Städtebauförderung ergänzt den Wohnungsbau, indem soziale Infrastrukturen, Kitas, Schulen, Sportstätten, Stadtteilzentren als Anlaufstellen im Quartier ausgebaut werden. Aber auch öffentliche Plätze werden lebenswert gestaltet. Damit gestaltet die Städtebauförderung das Leben vor Ort und leistet einen essentiellen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil sie Orte schafft, an denen Austausch und gesellschaftlicher Diskurs ermöglicht wird.
- Ergänzt wird die Förderung durch eine weitere Tranche für besonders bedeutende nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Millionen Euro.
- Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Die Länder bekommen 500 Millionen Euro als Unterstützung für die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen und müssen diese Bundesförderung weitergeben. Um diese Förderung schnell in die Dörfer, Städte und Gemeinden zu bringen, wird die Summe über eine Anpassung im Finanzausgleichgesetz (Umsatzsteuer) ausgereicht. Zusammen mit der Förderung von Wärmenetzen (Zuständigkeit BMWK, 1 Milliarden Euro) und der Förderung des BMWSB gibt der Bund 1,5 Milliarden Euro für die Modernisierung der Wärmeinfrastruktur aus.
- Für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume (beide KTF) ist die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Für die in 2023 gestartete Förderrunde stehen Programmmittel in Höhe von 200 Millionen Euro für SJK und in Höhe von 100 Millionen Euro für Urbane Räume zur Verfügung.
- Neben den Förderungen wird die Bauwirtschaft dabei unterstützt, innovativer und nachhaltiger zu werden. Dies erfolgt mit dem Modellprogramm für die „Baustelle der Zukunft“ [Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich – 50,6 Millionen Euro Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE)] sowie einem neuen Bundesforschungszentrum für klimaneutrales, ressourceneffizientes Bauen (LAB – Lausitz Art of Building – 68,6 Millionen Euro Ausgaben und VE).
Text: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)