Die EU-Taxonomie ist das Instrument, wenn es um die zukünftige Bewertung und Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten geht. Tatsächlich wirkt sie sich mehr als Hürde aus. Nun sollen von der EU-Kommission neue Umweltkriterien vorgelegt werden, die eine mögliche Verbesserung und damit Anerkennung der Aktivitäten des Maschinenbaus bieten.
Nach der Grundidee der EU-Taxonomie sollte sie eigentlich eine große Chance für den Maschinenbau sein, der mit seinen Technologien nachhaltige Produktion in vielen andere Wirtschaftsbereichen erst ermöglicht. Tatsächlich wirkt sich die Taxonomie, und die bisher dort entwickelten technischen Kriterien, mehr als Hürde aus. Die EU-Kommission plant im Oktober 2022 die nächsten technischen Kriterien, unter anderem zu dem Umweltziel der Kreislaufwirtschaft, unter der EU-Taxonomie vorzulegen. Ein wichtiger vorgelagerter Schritt findet derzeit in der Sustainable Finance Plattform statt, welche die EU-Kommission bei der Erstellung technischer Kriterien berät. Eine übergeordnete Gruppe, mit Experten aus unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft, Finanzsektor und Gesellschaft, erarbeitet einen horizontalen Rahmen zu den sogenannten „enabling activities“. Der VDMA bringt sich aktiv in die Ausgestaltung dieses Rahmens ein, mit der Forderung, dass für Ermöglicher-Technologien endlich passgenaue Kriterien entwickelt werden und der Beitrag dieser Technologien unter der EU-Taxonomie anerkannt wird.
Grundlagentechnologien sind von entscheidender Bedeutung, wenn es um die nachhaltige Transformation der gesamten Wirtschaft geht. Es wird daher von zentraler Bedeutung sein, dass die EU-Kommission den horizontalen Rahmen und die technischen Kriterien, die derzeit entwickelt werden, nicht nur in ihrer Veröffentlichung berücksichtigt, sondern innerhalb dieses Rahmens die Möglichkeit für ein offenes technisches Kriterium schafft.
Verbindung zwischen der Ermöglichungstätigkeit und der Zieltätigkeit
Der Aspekt des „unmittelbar Befähigens“ (directly enable) einer anderen Wirtschaftsaktivität bedeutet nicht, dass nur eine unmittelbar vorgelagerte Aktivität als befähigend eingestuft werden kann. Auch weiter vorgelagerte Tätigkeiten innerhalb der Wertschöpfung sollten als Ermöglichungstätigkeiten angesehen werden, sofern eine klare und unbestrittene Verbindung zwischen der Ermöglichungstätigkeit und der Zieltätigkeit besteht. Dies würde nicht nur die Möglichkeit bieten, die Entwicklung neuer Technologien in der Zukunft zu berücksichtigen, die zu nachhaltigen Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie beitragen, sondern auch die Möglichkeit, dass die „enabling activity“ selbst Taxonomiekonformität erreichen kann.
Nach Veröffentlichung der weiteren technischen Kriterien wird die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation durchführen, in die sich der VDMA mit seinen Forderungen weiter einbringen wird.
Text: VDMA e.V.