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„Brexit-Vertrag braucht nun Nachverhandlungen“

by Redaktion


Das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bringt ein wenig Stabilität in die angespannte Lage. Manches muss aber nachverhandelt werden, zum Beispiel die Vorschriften bei der Entsendung von Arbeitnehmern.

Zur Abstimmung des Post-Brexit-Abkommens im Europäischen Parlament sagt Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA:

„Es war höchste Zeit, dass die Europa-Abgeordneten dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zugestimmt haben. Nun kehrt ein wenig Stabilität ein in die derzeit angespannte Lage. Klar ist aber auch, dass die Arbeit mit der Ratifizierung nicht getan ist. Es gibt weiterhin kritische Punkte, die nachverhandelt werden müssen, wie zum Beispiel die Vorschriften bei der Entsendung von Arbeitnehmern. Das sollten Großbritannien und Europa nun angehen.

„Es gibt weiterhin kritische Punkte, die nachverhandelt werden müssen, wie zum Beispiel die Vorschriften bei der Entsendung von Arbeitnehmern.“

Thilo Brodtmann, VDMA-Hauptgeschäftsführer
Foto: VDMA e.V.

Der Handel mit Großbritannien hat sich für die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verändert: mehr Bürokratie, höhere Kosten und lange Wartezeiten an den Grenzen belasten die Geschäfte. Das alles führt zu Verzögerungen in den Lieferketten und macht Großbritannien als Markt unattraktiver. Hinzu kommt die Unberechenbarkeit der britischen Politik. Wer gute wirtschaftliche Beziehungen aufrechterhalten will, muss sich aufeinander verlassen können und zu seinem Wort stehen und nicht, wie in der Vergangenheit üblich, mit Vertragsbrüchen drohen. Für die Industrie ist es elementar, dass die Briten sich an das Abkommen halten.“

Text: VDMA e.V.

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