Heute hat das Kabinett dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Vorschlag für eine Anpassung des Postgesetzes beschlossen. Ziel ist es, Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche schnell und effektiv zu entlasten und ihre Arbeitsbedingungen dadurch zu verbessern. Konkret sieht der Vorschlag vor, dass zukünftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen.
Parlamentarische Staatsekretärin Franziska Brantner: „Gerade in der Vorweihnachtzeit steigt das Paketaufkommen und damit die körperliche Belastung für die vielen Tausend Zustellerinnen und Zusteller deutlich. Mit dem nun beschlossenen Gesetzesvorschlag setzen wir ein Zeichen für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in der Paketbranche.“
Im novellierten Postgesetz vom Juli 2024 ist vorgesehen, dass Anbieter zukünftig verpflichtet sind, bei Paketen über 20 Kilogramm Gewicht dem einzelnen Zusteller ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gilt die Zustellung durch zwei Personen. Diese Vorgaben würden erst mit der Festlegung von Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel in einer Rechtsverordnung gelten. Um Umsetzung und Kontrolle zu vereinfachen und die Arbeitsbedingungen zügig und effektiv zu verbessern, hat BMWK nun eine Anpassung dieser Vorgaben vorgeschlagen.
Der Gesetzesvorschlag wird als sogenannte Formulierungshilfe in den Bundestag eingebracht. Bei Verabschiedung im Deutschen Bundestag könnte die Regelung ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten.
Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)