„Die Vorlage des Abschlussberichts ist angesichts der Preisexplosion eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft. Wichtig ist jetzt eine schnelle und möglichst unbürokratische Umsetzung.
Unter erheblichem Zeitdruck haben Politik, Wirtschaft und Wissenschaft um Lösungen gerungen, die umsetzbar, zielgerichtet und möglichst gerecht ausgestaltet sind. Hierfür gebührt der Kommission auch angesichts der Komplexität der Materie und des Zeitdrucks ein besonderer Dank. Mit dem Abschlussbericht liegt der Ball für die Gaspreisbremse jetzt im Feld der Politik. Die Energiewirtschaft steht bereit, eine erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit sicherzustellen.
Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Versorger mit der einmaligen Entlastung auf etwa ein zwölftel der Jahresrechnung (Dezemberabschlag) verzichten können, ist die Vorfinanzierung dieser Kompensation: Die Auszahlung des Erstattungsanspruches der Energieversorger durch die staatliche Stelle muss noch im November erfolgen. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die einmalige für Dezember geplante Entlastung in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwas so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.
Die Gaspreisbremse kann aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen erst ab März 2023 starten. Die Energieversorger benötigen die Zeit bis März, um die notwendigen Prozesse (Abrechnung, IT, etc.) umsetzungssicher vorzubereiten. Entsprechende Beträge müssen errechnet und automatisierte Abrechnungen für Millionen Kunden geändert werden. Die Energiewirtschaft tut alles dafür, die Vorschläge der Kommission gut und schnell umzusetzen. Dafür muss die Politik jetzt schnell die richtigen Voraussetzungen schaffen.
Strompreisbremse
Parallel wird an der Ausgestaltung einer Strompreisbremse gearbeitet. Anders als bei der Gas- und Wärmebremse soll die Strompreisbremse aus der Energiebranche heraus, auch durch die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ im Zuge der Folgen des Ukrainekrieges, finanziert werden. Die Energiewirtschaft ist bereit, einen solidarischen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten. Die Abschöpfung sollte möglichst einfach ausgestaltet werden und durch eine staatliche Organisation erfolgen. Es kann nicht der Weg sein, Verteilnetzbetreiber für die Umsetzung zu verpflichten, um Bürokratie auf staatlicher Seite zu vermeiden.
Hochproblematisch wäre eine rückwirkende Abschöpfung. Eine solche Regelung würde das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland nachhaltig gefährden. Das wäre angesichts der notwendigen Milliarden-Investitionen in die Erneuerbaren Energien absolut kontraproduktiv.“
Text: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.