Zum Beschluss über das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) im Bundeskabinett am 7. Februar erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Es ist grundsätzlich positiv, dass für die Validierung von im Arbeitsleben erworbenen Berufskompetenzen nun eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht wird, und dass damit Menschen mit einschlägiger Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld einen Anspruch erhalten auf ein rechtlich geregeltes Zertifizierungsverfahren zur Sichtbarmachung ihrer beruflich erworbenen Kompetenzen. Diese berufs- und praxiserfahrenen Menschen stellen eine durchaus bedeutsame Zielgruppe für die Fachkräftesicherung von Handwerksbetrieben dar. Die gesetzlich geregelte Validierung bietet die Chance, Handwerksbetriebe darin zu unterstützen, Fachkräfte aus dieser Zielgruppe zu gewinnen.
Damit die Handwerksbetriebe dieses Validierungsverfahren jedoch akzeptieren, wird es entscheidend darauf ankommen, dass es nicht zu Lasten der betrieblichen Ausbildung geht. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss daher aus Sicht des Handwerks noch klarer gefasst werden, dass die Validierung und Zertifizierung non-formaler und im Berufsleben informell erworbener Kompetenzen keine Alternative zur dualen Ausbildung für junge Menschen werden darf. Es braucht im Gesetz eine bessere Abgrenzung zur dualen Ausbildung. Das kann aus Handwerkssicht erreicht werden, indem die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf das Validierungsverfahren höher angesetzt werden: Als geeignet erscheint es, ein Mindestalter für die Validierungskandidaten festzulegen oder die im Gesetz geforderten Berufserfahrungszeiten zu verlängern.
Die Berufsschulnote auf jedem Gesellenprüfungszeugnis auszuweisen, ist dagegen überflüssig und schafft neuen bürokratischen Aufwand zu Lasten der Handwerksorganisation. Die Tatsache, dass nur ein Bruchteil aller Auszubildenden die bereits heute bestehende Möglichkeit nutzt, die Schulnote auf dem Berufsabschlusszeugnis sichtbar zu machen, spricht eindeutig dagegen, eine neue Ausweisungsverpflichtung für die Prüfungsausschüsse zu schaffen.“
Hintergrundinformationen
Handwerkskammern haben in den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Pilotprojekten Valikom und Valikom Transfer seit 2007 die Validierung von Berufskompetenzen erprobt. Die Verfahren sind in der Praxis umsetzbar und erzeugen positive Effekte – sowohl für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch für Unternehmen, die Beschäftigte persönlich fördern und weiterentwickeln wollen. Das zeigt auch die wissenschaftlichen Projektbegleitung des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk.
Text: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)