Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 25.01.2021 den Entwurf einer Richtlinie zur „Bundesförderung Serielle Sanierung“ vorgelegt. Anlässlich der bis zum 05.02.2021 laufenden schriftlichen Anhörung erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Der vorgelegte Entwurf der Förderrichtlinie zielt in seiner gegenwärtigen Fassung zu stark auf eine serielle Sanierung durch die Industrie ab. Das Handwerk findet darin lediglich Platz als „montierender Erfüllungsgehilfe“ der Industrie. Das wird der Bedeutung des Handwerks für eine erfolgreiche energetische Sanierung des Gebäudebestandes nicht gerecht. Dadurch wird das Potential verschenkt, die „Bundesförderung Serielle Sanierung“ zu einem erfolgreichen Technologie- und Klimaschutzförderangebot zu machen, das auch vom Handwerk positiv aufgenommen wird. Die im Grundsatz begrüßenswerte Förderrichtlinie muss daher fortentwickelt und begrifflich wie auch inhaltlich überarbeitet werden.
Das Handwerk ist Träger der Energiewende, treibt innovative Lösungen im Bauprozess energetisch sanierter Gebäude voran und steigert mit seinen Dienstleistungen im Bereich der Planung, Ausführung und Wartung maßgeblich den Klimaschutz im Gebäudesektor. Wer die serielle Sanierung zu einem erfolgreichen Lösungsangebot im Bausektor entwickeln möchte, muss das Handwerk daher entlang der gesamten Wertschöpfungskette einbinden. Inhaltlich müssen hierzu insbesondere die Einrichtungen der Handwerksorganisation, wie die Innungen, Verbände, Handwerkskammern, aber auch die angeschlossenen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in den Kreis der vorgesehenen Antragsberechtigen aufgenommen werden. Dadurch kann die Handwerksorganisation ihrer Funktion als technologischer Transmissionsriemen hin zu den Handwerksbetrieben gerecht werden.
Die Förderung muss zudem unterschiedliche Betriebsgrößen berücksichtigen: Ein Großteil der Handwerksbetriebe zählt zu den kleineren Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Diese kleineren Unternehmen sind in der Förderrichtlinie gegenüber den mittleren Unternehmen differenziert und angemessen zu unterstützen, so dass sie der Betriebsstruktur im Handwerk zielgenau Rechnung trägt.
Verbesserungspotential gibt es auch bei der Stringenz der Richtlinie: So sollten beispielsweise die technologischen Details, wie sie in der Förderrichtlinie teilweise bereits erwähnt werden – etwa die Integration von PV-Modulen in Dachelementen – in den zur Richtlinie gehörenden Merkblättern ausgeführt werden. Hierdurch können die Merkblätter während des laufenden Förderprogramms den neusten Erkenntnissen angepasst werden. Des Weiteren sollte die serielle Sanierung selbst – sofern sie durch KMU ausgeführt wird – gefördert werden. So würde mit der „Bundesförderung Serielle Sanierung“ tatsächlich der gesamte Prozess der Markteinführung unterstützt werden.“
Text: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.