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Bericht des Bundesrechnungshofs – Forschungszulage ist gut angelegtes Geld

by Redaktion

Der Bundesrechnungshof hat seinen zweiten Bericht zur steuerlichen Forschungszulage veröffentlicht.

Berthold Welling, Geschäftsführer Recht und Steuern im Verband der Chemischen Industrie (VCI), kommentiert: „Bei der steuerlichen Forschungsförderung kommt es auf die Perspektive an. Wir sehen sie positiv – im Gegensatz zum Bundesrechnungshof: In der coronabedingten Krise war die Einführung dieses Instruments 2020 ein wichtiger Impuls, um die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter zu stärken.“

Der VCI verweist auf eine vorläufige Auswertung des Bundesfinanzministeriums, die eine vielversprechende Wirkung belegt: Danach kommt jeder vierte der eingegangenen Anträge für eine Forschungszulage von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Welling: „Offensichtlich erreicht dieses Instrument genau das Ziel, Forschungsprojekte gerade bei den KMU voranzubringen.“

Studien belegen außerdem, so Welling, dass diese Form der Förderung zu höheren FuE-Budgets der Unternehmen und zu Wohlfahrtsgewinnen für den Staat führen. Betrage die Steuergutschrift 10 Prozent, dann führe jeder über Steuermittel eingesetzte Euro bei den Unternehmen zu zusätzlichen FuE-Aufwendungen von 1,25 Euro. „Die steuerliche Forschungszulage ist also vom Staat gut angelegtes Geld“, unterstreicht der für Recht und Steuern zuständige VCI-Geschäftsführer.

„Einem möglichen Missbrauch des Instruments, wird außerdem ein starker Riegel vorgeschoben“, betont Welling weiter. Denn die Forschungszulage werde in Betriebsprüfungen detailliert geprüft. Zudem unterliege ein Missbrauch dem strengen Steuerstrafrecht mit hohen Strafzuschlägen und Nachzahlungszinsen.

Text: Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

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