„Diese Bundesregierung ist ein verlässlicher Partner für das Gastgewerbe: Mit der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie setzen wir ein weiteres entscheidendes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für den Tourismus um. Damit entlasten wir unmittelbar alle Restaurants, Cafés und Wirtshäuser in Deutschland und stärken gezielt den Mittelstand.“
„Nach der Corona-Krise und explodierenden Kosten in den letzten Jahren ist die Steuersenkung eine große Erleichterung für die Branche. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Das Fortbestehen der lokalen Wirtshauskultur und des gastronomischen Angebotes in Innenstädten und ländlichen Regionen ist ein wichtiger Faktor sowohl für die touristische Attraktivität als auch für die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Wichtig ist, dass die Entlastung jetzt auch vom Bundestag und von den Ländern im Bundesrat schnell beschlossen wird und damit vor Ort ankommt.“
Einordnung
Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7% wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Es handelt sich um eine Maßnahme der Bundesregierung im Rahmen ihres Sofortprogramms zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Senkung der Umsatzsteuer ist Teil des Gesetzentwurfs zum Steueränderungsgesetz 2025, der heute im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Koalition schafft damit die Voraussetzung, dass die entsprechende Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Der reduzierte Umsatzsteuer-Satz wurde als Corona-Hilfsmaßnahme für die besonders von der Pandemie betroffene Gastronomie befristet eingeführt. Die Umsatzeinbußen im Gastgewerbe betrugen, insbesondere aufgrund der mehrmonatigen pandemiebedingten Schließungen, in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zum Jahr 2019 jeweils rund 40%. Anlässlich der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde die Regelung noch einmal bis Ende 2023 verlängert. Seitdem gilt wieder der reguläre Satz von 19% Mehrwertsteuer. Außer-Haus-Verkäufe werden bereits mit 7% besteuert.
In der EU gilt in der Gastronomie ganz überwiegend ein reduzierter Umsatzsteuer-Satz. Die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen entlastet vor allem kleine und mittelständische gastronomische Betriebe, die aufgrund der enormen Kostensteigerungen, insbesondere in den Bereichen Personal, Lebensmittel und Energiepreise, in den vergangenen Jahren besonders stark unter wirtschaftlichen Druck geraten sind.
Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)