Die von heute an geltende EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) verfolgt wichtige Ziele für mehr Kreislaufwirtschaft, weist aber einige Mängel auf. Dazu sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
- „Die Ziele der EU-Verpackungsverordnung PPWR unterstützen wir ausdrücklich. Industrie- und Gewerbeverpackungen sind aber keine Konsumgüterverpackungen. Sie erfüllen hochspezialisierte Anforderungen und sind exakt auf die Logistikprozesse einzelner Branchen wie des Maschinen- und Anlagenbaus abgestimmt. Für diese Verpackungen bestehen bereits etablierte Systeme für Sammlung, Sortierung und Recycling.“
- „In der aktuellen Fassung schafft die Verordnung nicht genug Rechtsklarheit. Die Definition des Begriffs ‚Erzeuger‘ sowie dessen Auslegung in den veröffentlichten Leitlinien schaffen in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen. Sie können nicht eindeutig erkennen, welche Rollen sie haben und welche Pflichten daraus resultieren. Wir brauchen deshalb klare Definitionen und verlässliche Zuständigkeiten.“
- „Die PPWR wurde im Wesentlichen mit Blick auf Konsumgüterverpackungen entwickelt, wirkt aber unmittelbar auch in der Industrie. Das führt zu Vorgaben, die für industrielle Verpackungen vielfach nicht sachgerecht sind. Wiederverwendungspflichten zum Beispiel dürfen nicht dazu führen, dass funktionierende industrielle Prozesse unnötig verteuert und mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden.“
- „Der laufende Prozess des EU-Umwelt-Omnibus bietet die Chance, bei der PPWR gezielt nachzusteuern. Auch der von der EU-Kommission noch für dieses Jahr angekündigte Circular Economy Act sollte für Vereinfachungen im Bereich der PPWR genutzt werden. Für den Maschinen- und Anlagenbau ist entscheidend, dass es klare, einheitliche und praxistaugliche Vorgaben für die Unternehmen gibt.“
Text: VDMA e.V.
