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Bundesregierung muss Unternehmen entlasten, anstatt sie kaputt zu regulieren

by Redaktion
  • Laut Koalitionsvertrag sollte eine Doppelbelastung aus Maut und CO2-Preis ausgeschlossen werden. Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten: Die Doppelbelastung wurde durch das 3. Mautänderungsgesetz eingeführt.
  • Der CO2-Preis sollte von 30 Euro/t im Jahr 2023 auf 40 Euro/t im Jahr 2024 angehoben werden. Tatsächlich wird er nun auf 45 Euro/t angehoben.
  • Der Umstieg auf emissionsarme Elektroantriebe bei gewerblichen Fahrzeugen sollte mit einem Förderprogramm unterstützt werden, da Elektrotransporter deutlich teurer als konventionelle Fahrzeuge sind. Die Förderung wurde 2021 mit dem ersten Förderaufruf gestartet. Im Jahr 2024 stehen keine neuen Mittel mehr zur Verfügung und es gibt keine mittelfristige Planungssicherheit. Der Zeitraum, der bislang mit der Förderung abgedeckt wurde, entspricht gerade einmal einem Investitionszyklus für die Anschaffung von gewerblichen Fahrzeugen. Das ist zu kurz.
  • Die bestehenden wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen werden nicht zur Kenntnis genommen. Vielmehr verschärft sich die Lage durch weitere Regulierungsvorgaben der Bundesregierung. Dazu gehören die Mauteinführung, die mit gestiegenen Personalkosten und dem Fachkräftemangel einhergeht, die Beibehaltung ungleicher Wettbewerbsbedingungen in der Paketbranche im neuen Postgesetz und unnötig detaillierte Berichts- und Nachweispflichten, ebenfalls im neuen Postgesetz.
  • Die Doppelbelastung aus CO2-Preis und Maut muss beendet werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:  Z. B. kann der CO2-Preis, der der Maut zugrunde liegt (derzeit 200 Euro/t), oder die Energiesteuer auf Treibstoff gesenkt werden.
  • Wir brauchen eine langfristige Finanzierung der Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe bei gewerblichen Fahrzeugen auf dem Niveau der Förderung von 2023.
  • Unternehmen, die von politischen Prozessen betroffen sind, müssen früher aktiv eingebunden werden. Für die Verbändebeteiligung müssen längere Anhörungsfristen gewährt werden.
  • Berichts- und Nachweispflichten sollten nicht unverhältnismäßig die Bürokratie steigern und Unternehmen (insbesondere kleine und mittelständische) von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten.

Text: Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK)

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